§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der T&S Home & Living GmbH, Hermann-Ritter-Str. 112, Loft 2.06, 28197 Bremen, eingetragen beim Amtsgericht Bremen HRB 34936, vertreten durch die Geschäftsführer: Thomas Berg und Stephan Sander, USt.-ID: DE322588323, Telefonnummer: +49 421 40 88 90-0, Telefaxnummer: +49 421 40 88 90-99, E-Mail: info@tshl-group.com und Ihnen als unserem Kunden. Die AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwenden Sie entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln stellen kein bindendes Angebot unsererseits zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Vielmehr sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, Produktbeschreibungen oder andere Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen.
(2) Ihre Bestellung der Kaufsache gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, gilt die Bestellung als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben, spätestens jedoch durch Übergabe der Kaufsache.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen seitens unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind mangels Vertretungsmacht dieser Personen nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Lieferung & Versandkosten
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung FOB Qui Nhon, Ho Chi Minh City, Danang (named port of shipment) im Sinne der Incoterms® 2010.
(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(4) Wir sind berechtigt, innerhalb der Lieferfrist einen Liefertermin zu benennen.
(5) Fällt der letzte Tag der Lieferfrist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
(6) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; Ihre bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(7) Soweit wir verpflichtet sind, die für die Ausfuhr der Kaufsache erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen oder Zustimmungen zu beschaffen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die erforderlichen Ausfuhrlizenzen, Genehmigungen, Zulassungen oder Zustimmungen von den Behörden nicht erteilt werden.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar FOB, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich in USD.
(2) Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(3) Der Kaufpreis ist mit Übergabe der Kopien der erforderlichen Verschiffungsdokumente fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Annahme der Bestellung.
(4) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit Ihrerseits gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(2) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
§ 7 Gewährleistung und Garantien
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Kaufsache an Bord des von Ihnen benannten Schiffes an der ggf. von Ihnen benannten Ladestelle im benannten Verschiffungshaften verbringen oder die so gelieferte Kaufsache verschaffen.
(3) Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte setzt voraus, dass Sie Ihren Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen sind. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
(4) Wir können für die Nacherfüllung zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt
(5) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von Ihnen die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für Sie nicht erkennbar.
(8) Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen mangelfreien Lieferung der Kaufsache, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung der Kaufsache ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Personals oder den Schutz Ihres Eigentums vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit wir gemäß § 8 Abs. (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Kaufsache sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Kaufsache typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf das Fünffache des einmaligen Kaufpreises beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Das gleiche gilt, soweit wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz, Bremen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Mai 2020